Die Betreuungskraft hat Anspruch auf ihr eigenes, abschließbares Zimmer, um die Privatphäre zu sichern.
Das Zimmer muss mit einem Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, sowie mit ausreichend Tageslicht ausgestattet sein. Denken Sie dabei immer auch an sich und in welcher Umgebung Sie sich wohlfühlen würden.

